Der Fakultätsrat das höchste offizielle Gremium der Fakultät.

Der Fakultätsrat ist das Bindeglied zwischen Hochschulgremien und Fakultätspolitik einerseits und Entscheidungsprozessen über die Angelegenheiten der Fakultät, zum Beispiel Finanzen, Personal, Prüfungswesen, Berufungen und Studienangelegenheiten andererseits.

Die von der Fachschaft entsandten Vertreter werden bei der Hochschulwahl mit einfacher Mehrheit gewählt und erhalten ihre Weisung über die Fachschaftssitzung. Ihre Aufgabe ist die angemessene Vertretung der Interessen der Studierenden in allen Entscheidungen des Fakultätsrates sowie die umfassende Berichterstattung über die nicht vertraulichen Sitzungsinhalte und die Vorgänge an der Fakultät in der Fachschaft.

Beschlüsse und Vorschläge der beratenden Gremien wie StuKo und SQK werden im Fakultätsrat ebenfalls gehört, wenn nötig abgeändert und verabschiedet.

Eure aktuellen Vertreter findet Ihr hier.